Verkauf im Bieterverfahren
Interessenten
Der Kauf im Bieterverfahren ist eine Möglichkeit, den Traum der eigenen vier Wände zu realisieren.
Es handelt sich bei dem Bieterverfahren nicht um eine Zwangsversteigerung. Im Bieterverfahren kann sich der Käufer bei einem bekannt gegebenen Besichtigungstermin über die jeweilige Immobilie genau informieren. Die Anzahl der Interessenten ist begrenzt. Die Besichtigungstermine sowie das Ende der Bietzeit werden frühzeitig auf unserer Homepage bekannt gegeben. In besonderen Fällen ist die Bietzeit auf Wunsch der Eigentümer vorzeitig zu beenden. Nach der erfolgten Besichtigung haben Sie die Möglichkeit Ihr Kaufangebot abzugeben. Hierzu nutzen Sie bitte das Angebotsabgabeformular.
Über die Höhe der Gebote können Sie sich jederzeit auf unserer Internetseite informieren. Selbstverständlich können Sie das aktuelle Gebot auch telefonisch erfragen, damit Sie bei weiterem Interesse auch Ihr Angebot erhöhen können.
Nach Beendigung der Bietzeit wird das Höchstgebot der Eigentümerseite vorgelegt, die dann über eine Annahme entscheiden. Sofern das Höchstgebot angenommen wird, lassen wir den Kaufvertragsentwurf in Ihrem Namen anfertigen. Nach gemeinsamer Besprechung des Kaufvertragsentwurfes folgt die notarielle Beurkundung und Sie haben sich Ihren Traum der eigenen vier Wände erfüllt.
Der Ordnung halber weisen wir darauf hin, dass neben dem Kaufpreis die Erwerbskosten, wie z.B. die anteilige 2,975%ige Vermittlungsgebühr der Firma Theo Büscher Immobilien GmbH in 48599 Gronau, inkl. gesetzl. Mehrwertsteuer, die Grunderwerbsteuer sowie die Notariats- und Gerichtskosten vom Käufer zu zahlen sind.
Verkäufer
Durch die, z.Zt. sehr hohe Nachfrage nach Immobilien bietet der Verkauf im Bieterverfahren hohe Erfolgschancen einen Top-Verkaufspreis für Ihre Immobilie zu erzielen.
Bei einem Bieterverfahren handelt es sich nicht um eine Zwangsversteigerung, sondern um die Möglichkeit mehreren Interessenten die Möglich zu geben, mehrmals Gebote für Ihre Immobilie abzugeben.
Sollte das, durch den Höchstbietenden Interessten angegebene Kaufpreisangebot Ihren Vorstellungen nicht entsprechen, besteht kein Zwang dieses Angebot anzunehmen. Sie allein entscheiden, ob Sie Ihre Immobilie zu diesem angebotenen Preis veräußern, oder nicht.
Und so funktioniert das durch uns durchgeführte Bieterverfahren;
* Besichtigung Ihrer Immobilie und gemeinsame Besprechung zur Findung des Angebotspreises
* Erstellung eines verkaufsfertigen Exposé mit allen notwendigen und verkaufsfördernden Inhalten
* Besprechung und Abstimmung der Besichtigungstermine für insgesamt max. 20 Kaufinteressenten (aufgeteilt in zwei Terminen), einschl. der Festlegung der Bietlaufzeit.
* Präsentation auf folgenden Internetseiten
www.buscher-immobilien.de
www.immobilienscout.de
www.immowelt.de
www.immonet.de
und Bekanntgabe der Besichtigungstermine auf den v.g. Internetseiten und in den Printmedien.
* Durchführung der Objektbesichtigungen Besprechung der Kaufangebote während und nach Ablauf der Bietzeit
* Überprüfung der Solvenz mögl. Kaufinteressenten/Höchstbietender
Bei Angebotsannahme die Beauftragung des Notars im Namen und auf der Kosten der Käufer, einschl. gemeinsamer Durchsicht und Besprechung des Kaufvertragsentwurfes.
Begleitung zur notariellen Beurkundung – Ihre Immobilie ist verkauft.
Sie möchten eine Immobilie im Bieterverfahren, an den Höchstbietenden verkaufen.
Gern stehen wir Ihnen für weitere Informationen zur Verfügung und freuen uns auf Ihre
Kontaktaufnahme.